Kurpark

BundesNatSchG, Hessisches Naturschutzgesetz, Gemeindevertretung, Gemeindevorstand.,Schaffung und Erhaltung von Erholungsmöglichkeiten für Einwohner und Besucher der Gemeinde. ,Steigerung der Attraktivität der Gemeinde.,Externe: Bürger (Einzelpersonen, Familien, Ehepaare …);,Private Organisationen (Vereine, Verbände, private Unternehmen ...);,,Produktverantwortliche/r: Bauamtsleiter

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