Städteplanung, Vermessung; allg. Bauverwaltung

Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Verwaltungsrecht, Bau NVO, BNatSchG, BImSchG, Baugesetzbuch, ,Hessische Gemeindeordnung, Hessische Verfassung, Hessische Landesbauordnung, Spezialvorschriften.,Die geordnete gemeindebauliche Entwicklung soll gewährleistet werden. Ausweisung von Gewerbe- und,Bauflächen. Verbesserung des Gemeindebilds. Förderung der Gemeindeentwicklung, des Gewerbes und der ,Wirtschaft.,,Externe: Bürger (Einzelpersonen, Familien, Ehepaare …);,Private Organisationen (Vereine, Verbände, private Unternehmen ...);,Produktverantwortliche/r: Bauamtsleiter

Haushaltsdiagramm

500 €
02 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
02 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
500 €
95,24%
25 €
08 Erträge aus Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüsse und -beiträge
08 Erträge aus Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüsse und -beiträge
25 €
4,76%
Eine Ebene Höher
  • 02 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
    500 €
  • 08 Erträge aus Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüsse und -beiträge
    25 €
  • Summe
    525 €
Die Summe entspricht Zeile 24 (Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge) in der untenstehenden Ergebnistabelle

Ergebnisgliederung

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